Anmeldung

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Wichtige Information für männliche Österreicher

Sie müssen ab 1.11.2025 den Antrag auf Ausstellung einer WBK vor dem Waffenführerschein bzw. dem waffenpsychologischen Gutachten stellen.
Bitte melden Sie sich erst für einen Termin bei uns an, wenn Sie den Antrag bei der Behörde gestellt haben!

Beim Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie

  • für den Wehrdienst tauglich sind oder
  • den Präsenz-/Zivildienst bereits abgeleistet haben oder
  • nicht wehrpflichtig sind.

Wurden Sie als untauglich eingestuft, müssen Sie die Ergebnisse der Stellungsuntersuchung an die Behörde übermitteln.

Sie müssen bei der Antragstellung außerdem bekannt geben, welcher Gutachter Ihr waffenpsychologisches Gutachten erstellen wird. Falls Sie ein Standard- oder Komfortpaket buchen möchten, wird Ihr Gutachten von Fr. Dr. Irmgard Slanar, Alois-Czedikgasse 6, 1140 Wien erstellt.

Achtung Zivildiener!
Sie dürfen 15 Jahre ab Eintritt der Zivildienstpflicht keine Waffenbesitzkarte erwerben!
Bitte lesen Sie hier alle Informationen zu Ausnahmeregelungen etc. bevor Sie sich anmelden:
www.euroshooters.at/zivildiener/