Anmeldung

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Wichtige Information für männliche Österreicher

Derzeit herrscht große Verwirrung wegen der mit 1.11.2025 in Kraft getretenen Änderungen des Waffengesetzes. Auch wir haben vom BMI und den Waffenbehörden widersprüchliche Informationen erhalten, wie bei der erstmaligen Beantragung einer Waffenbesitzkarte vorzugehen ist.

Wir empfehlen aktuell folgende Vorgehensweise:

  • Wenn Sie bei der Stellung als tauglich eingestuft wurden, bringen Sie bitte die Präsenz-/Zivildienstbestätigung bzw. Tauglichkeitsbescheinigung zum Gespräch mit der Psychologin mit. Beantragen Sie die Waffenbesitzkarte nachdem Sie den Waffenführerschein und das waffenpsychologische Gutachten erhalten haben und weisen Sie bei der Antragstellung ebenfalls die Bestätigung vor.
  • Falls Sie untauglich waren oder im Zweifelsfall fragen Sie bitte vorher bei der zuständigen Waffenbehörde nach, wie Sie vorgehen sollen.

Achtung Zivildiener!
Sie dürfen 15 Jahre ab Eintritt der Zivildienstpflicht keine Waffenbesitzkarte erwerben!
Bitte lesen Sie hier alle Informationen zu Ausnahmeregelungen etc. bevor Sie sich anmelden:
www.euroshooters.at/zivildiener/