Anmeldung

Bitte verwenden Sie Groß/Kleinschreibung und achten Sie auf korrekte Daten!

Wichtige Information für männliche Österreicher

Derzeit herrscht große Verwirrung wegen der mit 1.11.2025 in Kraft getretenen Änderungen des Waffengesetzes. Auch wir haben vom BMI und den Waffenbehörden widersprüchliche Informationen erhalten, wie bei der erstmaligen Beantragung einer Waffenbesitzkarte vorzugehen ist.

Wir empfehlen aktuell folgende Vorgehensweise:

  • Halten Sie rechtzeitig vor der Anmeldung bei der zuständigen Waffenbehörde Rücksprache, wie dort die Vorgehensweise ist!
  • Wenn Sie bei der Stellung als tauglich eingestuft wurden, bringen Sie bitte die Präsenz-/Zivildienstbestätigung bzw. Tauglichkeitsbescheinigung zum Gespräch mit der Psychologin mit.
  • Falls Sie untauglich waren oder im Zweifelsfall kontaktieren Sie unbedingt im Vorhinein die zuständige Waffenbehörde! In diesem Fall müssen die Ergebnisse Ihrer Stellungsuntersuchung beim waffenpsychologischen Gutachten berücksichtigt werden. Dies ist im Rahmen eines Komfortpakets aus organisatorischen Gründen nicht möglich, bitte buchen Sie daher ein Standardpaket falls Sie untauglich waren!

Achtung Zivildiener!
Sie dürfen 15 Jahre ab Eintritt der Zivildienstpflicht keine Waffenbesitzkarte erwerben!
Bitte lesen Sie hier alle Informationen zu Ausnahmeregelungen etc. bevor Sie sich anmelden:
www.euroshooters.at/zivildiener/