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EURODET: Berufsdetektive distanzieren sich von unsauberen Praktiken

Der europäische Detektiv-Verband warnt vor Anstiftung zur unbefugten Gewerbeausübung durch Beratungsfirmen

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner am Montag erschienenen Ausgabe berichtet, kritisiert der Sicherheitsberater und nach wie vor karenzierte Chef der Polizeisondereinheit "Cobra", Wolfgang Bachler, gegenüber "profil" die Qualität der privaten österreichischen Ermittler. Da im "profil"-Artikel mehrfach das Wort "Detektive" vorkam, stellt der Europäische Detektiv-Verband (EURODET) klar, dass österreichische Berufsdetektive in die "Bachler-Affäre" nicht involviert sind.

Hintergrund ist die Beauftragung Bachlers durch den Sportwettenanbieter "bwin", Maßnahmen gegen deren heftigsten Gegenspieler, Gert Schmidt zu setzen. Da Bachlers Beratungsfirma zur Durchführung operativer detektivischer Maßnahmen jedoch nicht befugt ist, wurden Subaufträge erteilt - allerdings an Personen, die selbst ebenfalls die notwendige Befähigung nicht vorweisen können (sondern beispielsweise nur über eine Gewerbeberechtigung für Chauffeurdienste verfügen). Weiters wurden laut "Profil" Strafanzeigen verfasst; ein Vorgehen, welches gem. §129 der Gewerbeordnung ebenso den Berufsdetektiven vorbehalten ist.

EURODET betont, dass österreichische Berufsdetektive an sehr strenge Zugangsregelungen gebunden sind; weiters sind jahrelange Praxis und eine kommissionelle Prüfung vorgeschrieben – eben um eine entsprechende Qualität der Ermittlungsergebnisse unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten zu können.

Im Gegenzug haben österreichische Berufsdetektive auch umfangreiche - gesetzlich geregelte – Befugnisse: neben den Behörden sind sie als einzige berechtigt, z.B. Erhebungen über strafbare Handlungen durchzuführen, Beweise für gerichtsfähige Zwecke zu beschaffen, illegale Abhörgeräte aufzuspüren oder Personen zu beschützen. Zu diesen Zwecken sind sie autorisiert, Schusswaffen zu führen und genießen einen datenschutzrechtlichen Sonderstatus.

EURODET warnt ausdrücklich vor der Anstiftung zur unbefugten Gewerbeausübung durch Beratungsfirmen und empfiehlt nicht zuletzt aufgrund der Sorgfaltspflicht für Kaufleute (Geschäftsführer) bei der Vergabe von Aufträgen zumindest eine Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen, insbes. das Vorliegen einer Gewerbeberechtigung für das Sicherheitsgewerbe, vorzunehmen.

Rückfragehinweis:
   EURODET - Europäischer Detektiv-Verband / Pressedienst
   Tel.: 1 5449532-23; www.eurodet.at