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Kasachstan-Affäre: Berufsdetektive und Geheimdienste

Im Zuge der Causa Aliyev hat sich eine öffentliche Diskussion um die Zulässigkeit der Zusammenarbeit zwischen Detekteien und Nachrichtendiensten entfacht.

Das Tätigkeitsfeld der heimischen Berufsdetektive ist sehr umfangreich, die weitreichenden Befugnisse sind u.a. in der Gewerbeordnung geregelt. Detektive genießen eine Art Sonderstellung im Privatsphäre- und im Datenschutzgesetz. In Österreich ist die Ausübung des Detektivberufs an eine jahrelange Praxis als Detektivassistent oder Kriminalbeamter, an eine qualitativ sehr hochwertige Prüfung sowie an eine behördliche Sicherheitsüberprüfung gebunden.

Ähnlichkeiten zwischen der Tätigkeit von Detekteien und solchen von "Geheimdiensten" lassen sich freilich nicht leugnen. Observationen, die "Abschöpfung" von Informanten und der Einsatz verdeckter Ermittler stehen an der Tagesordnung.

"Jedem Detektiv steht es zu, selbst zu entscheiden, von wem er Aufträge annimmt - wenn die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Detektivberuf ist in Österreich ein Gewerbe und die Gewerbefreiheit ist ein Grundrecht.", so Ing. Peter Pokorny, Rechtsreferent des Europäischen Detektiv-Verbandes EURODET. "Allerdings dürfen nur jene Tätigkeiten durchgeführt werden, die durch die Gewerbeordnung gedeckt sind. Auch gilt es, die datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere was die Übermittlung von personsbezogenen Daten ins Ausland anbelangt, einzuhalten."

Ein explizites Verbot, für fremde Regierungen bzw. deren nachgeordnete Dienststellen tätig zu werden, existiert nicht. Prekär und wird die detektivische Aktivität nur dann, wenn als Auftraggeber ein fremder militärischer Nachrichtendienst in Erscheinung tritt: diese Tätigkeit ist gem. § 319 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht.

"Auch andere Gewerbe machen Geschäfte mit fremden Ländern bzw. deren Ministerien. Warum sollten das Berufsdetektive unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften nicht tun? Moralische Bedenken bestehen allerdings bei der Kooperation mit kriegsführenden Staaten oder solchen, die an Folterungen und der Todesstrafe festhalten." so Pokorny weiter.

Rückfragehinweis:
    EURODET - Europäischer Detektiv-Verband / Pressedienst
    Tel.: 01 5449532-23; www.eurodet.at