Unangebrachte Pauschalverurteilung der Detektive und deren Klienten im Zusammenhang mit der ÖBB-Berichterstattung
Der Europäische Detektiv-Verband (EURODET) mit Sitz in Wien stellt klar: Berufsdetektive sind im Rahmen einer demokratisch orientierten Gesellschaftsordnung ein Instrument der Wahrung der Rechte von Individuen, von natürlichen oder juristischen Personen (Unternehmen).
Die "Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern" ist eine bundesgesetzlich vorgesehene und fest verankerte Maßnahme zu deren Durchführung Berufsdetektive gem. § 129 Abs 1 Z 5 GewO 1994 i.d.g.F. befugt sind.
Im Einzelnen geht es darum, Unternehmen und Krankenversicherungsträger vor Verlusten durch ungerechtfertigte und somit illegal in Anspruch genommene Krankenstände durch gesetzlich festgelegte und moralisch vertretbare Maßnahmen zu bewahren. Der heute bereits überstrapazierte Terminus "Bespitzeln" ist in diesem Zusammenhang unangebracht.
"Jedes Unternehmen - egal welcher Größenordnung - das für Löhne und Krankenversicherungsabgaben seiner Dienstnehmer aufkommt, hat im Gegenzug auch einen Anspruch darauf, dass seine Angestellten arbeiten und nicht etwa im Scheinkrankenstand für Konkurrenzunternehmen pfuschen", so Ing. Peter Pokorny, Rechtsreferent des Europäischen Detektiv-Verbandes (EURODET).
"Bei Vorliegen einer entsprechender Verdachtslage ein staatlich befugtes Detektivunternehmen zu konsultieren um illegale Krankenstände aufzudecken und Beweise für allfällige arbeitsgerichtliche Prozesse zu sichern ist eine ganz normale und übliche Vorgehensweise, welche durch die Gewerbeordnung, das Datenschutzgesetz, das Angestelltengesetz etc. gedeckt ist - und auch im Interesse der Mehrzahl der Mitarbeiter ist, die korrekt ihrer Arbeit nachgehen."
Rückfragehinweis:
EURODET - Europäischer Detektiv-Verband
office@eurodet.at, Tel.: 1 5449532-23