Offener Brief an den Verkehrsverbund Ost-Region (VOR)
Sehr geehrte Damen und Herren der Verkehrsverbund Ost-Region GmbH!
Gemäß Ihrem Leitbild ist "VOR" ein "serviceorientiertes Unternehmen", welches "allen Anspruchsgruppen die bestmögliche Unterstützung bei ihren Bedürfnissen bereitstellt".
Unter Punkt D Z 1 lit e Ihrer aktuellen Beförderungsbedingungen ist jedoch folgendes verankert:
"Von der Benützung sind insbesondere ausgeschlossen: Personen, die geladene Schusswaffen mit sich führen, mit Ausnahme der Polizei."
Der Europäische Detektiv-Verband EURODET übt scharfe Kritik an dieser den Gleichheitsgrundsatz verachtenden Formulierung. Angehörige der Bundespolizei sind keineswegs die einzigen, die auf Grund "besonderer, berufsbedingter Gefahren" Waffen führen dürfen - auch Berufsdetektive, Beamte der Zollverwaltung, der Justizwache, der militärischen Nachrichtendienste sowie milit. Kuriere gehören dieser Gruppe an. Ebenfalls allen gemein: Sie sind auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen (VOR: "besser unterwegs").
Österreichischen Berufsdetektiven stehen besondere Befugnisse (u.a. gem. §129 GewO) wie z.B. der bewaffnete Schutz von Personen zu; die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Berufsdetektive sind teilweise sogar deutlich strenger als die für ihre beamteten Kollegen.
Der Europäische Detektiv-Verband fordert daher die umgehende Abänderung der Formulierung z.B. in: "...mit Ausnahme staatlicher oder gewerblicher Sicherheitsorgane" sowie eine entsprechende Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
EURODET - Europäischer Detektiv-Verband
Mag. Karl Stephan Novak, Public Relations
kn@eurodet.at, Tel.: 1 5449532-23