Berufswaffenträger

Schusswaffen im Berufsalltag - ein heikles Thema! Die Inhaber eines Waffenpasses müssen über eine hervorragende Ausbildung verfügen, um im Einsatz richtig zu reagieren, und nicht sich selbst, ihre AuftraggeberInnen oder gar unbeteiligte Dritte zu gefährden.

Unser Weiterbildungskurs vermittelt die nötigen theoretischen und v.a. praktischen Kenntnisse.
In der Theorie beschäftigen wir uns neben Waffen- und Munitionskunde und den rechtlichen Bestimmungen auch mit Themen wir Deeskalationsstrategien oder nicht-tödlichen Alternativen zu Schusswaffen.
Im praktischen Teil wird die Handhabung unterschiedlicher Waffen trainiert sowie das richtige Verhalten in verschiedenen Einsatzsituationen. Falls Sie bereits eine Einsatzwaffe besitzen, ist es empfehlenswert, wenn Sie die praktischen Einheiten mit dieser absolvieren.

In der Kursgebühr sind alle Kosten, auch z.B. für Munition enthalten.

Dieser Kurs findet in Kooperation mit unserem Partner EUROGUNS statt.

Modul BERUFSWAFFEN

Termine

28.06.2024 Anmelden

Dauer

2 Tage, insges. 12 Stunden

Kosten

588 € inkl. USt

20% Rabatt für BD/BDAs mit gültiger Legitimation und Bestätigung über ein aufrechtes Dienstverhältnis oder bei Buchung durch den Dienstgeber.

Bitte beachten Sie auch die Möglichkeit einer Förderung oder Ratenzahlung!

Inhalte

  • Waffenkunde
  • Munitionskunde
  • Rechtskunde
    • Waffengesetz
    • Strafgesetz
    • Anhaltung
    • Waffengebrauch - Notwehr
  • Deeskalation
  • non/less lethal weapons
  • Handhabung
  • Waffenpflege
  • Schießtraining
  • Einsatzverhalten
  • u.v.m.

Vortragende

  • Clemens Jenisch
    Waffen- und Munitionsexperte

  • Lorenz Christian
    Waffen- und Munitionsexperte

  • Dipl.-Ing. Markus Schwaiger
    Berufsdetektiv, Bewacher, IT- und Technik-Experte

Abschluss

Nach bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie Ihr Kurszertifikat.

Voraussetzungen

  • Am Kurs dürfen nur Personen teilnehmen, über die kein Waffenverbot verhängt wurde.
  • Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 18 Jahre.
  • Das Mindestalter zum Erlangen einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses beträgt 21 Jahre. Ab 18 Jahren kann eine Waffenbesitzkarte erlangt werden, wenn der berufliche Bedarf nachgewiesen wird. Ein Waffenpass kann ebenfalls ab 18 Jahren erlangt werden, wenn der berufliche oder jagdliche Bedarf nachgewiesen werden kann.
  • Eigene Schusswaffe vorteilhaft

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Weitere häufig gestellte Fragen finden Sie hier.


Brauche ich für den Kurs eine eigene Schusswaffe?
Im Prinzip nicht. Es wäre aber vorteilhaft, gleich mit der Waffe zu trainieren, die Sie später auch im Einsatz tragen.